Zentrum für Graduiertenstudien

Rückmeldung als Doktorand*in

Rückmeldung bis zum zwölften Semester

Bis zum einschließlich zwölften Semester des Promotionsstudiums erfolgt die Rückmeldung jeweils durch die fristgerechte Zahlung des Semesterbeitrags.

Rückmeldung nach dem zwölften Semester

Gemäß § 4 Abs. 2 der zurzeit gültigen Einschreibungsordnung der BUW vom 04.02.2026 können Promovierende bis zum Ende des Semesters, in denen ihnen die Promotionsurkunde ausgehändigt wird, höchstens jedoch für zwölf Semester, als Promotionsstudierende eingeschrieben werden.

Eine Verlängerung der Immatrikulationsdauer kann im Rahmen einer Einzelfallentscheidung beim zuständigen Promotionsausschuss beantragt werden. Hierfür ist dem Studierendensekretariat spätestens bis zum Ablauf der entsprechenden Rückmeldefrist durch die*den Promotionsstudierenden ein schriftlicher Nachweis des Erfordernisses der weiteren Einschreibung des zuständigen Promotionsausschusses vorzulegen.

Das ZGS bietet ein Formular für die Einschreibung nach dem zwölften Semester an:

Eine Einschreibung als Doktorand*in über diesen Zeitraum von 12 Semestern hinaus setzt bei jeder Rückmeldung die Vorlage einer schriftlichen Stellungnahme (siehe unten) des zuständigen Promotionsausschusses voraus. Auch diese muss spätestens bis zum Ablauf der entsprechenden Rückmeldefrist im Studierendensekretariat vorgelegt werden.

Das ZGS bietet ein Formular für die Einschreibung nach dem zwölften Semester an:

Ausländische Promovierende, die ihren vorherigen Studienabschluss im Ausland erworben haben, müssen sowohl die Begründung des*der Betreuer*in (nach dem zwölften Semester) als auch die Stellungnahme des Promotionsausschusses (nach dem zwölften Semester) dem Internationalen Studierendensekretariat vorgelegen.