Zentrum für Graduiertenstudien

Betreuungsvereinbarungen

Das Hochschulgesetz sieht in § 67 (Abs. 2, Satz 3) den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung vor, der von den Hochschulen zu gewährleisten ist. In Betreuungsvereinbarungen werden gemeinsam vereinbarte Rechte und Pflichten sowohl der Promovierenden als auch der Betreuungsperson(en) festgehalten, um gegenseitige Erwartungen zu klären und ein für beide Seiten optimales und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Betreuungsverhältnis zu gewährleisten.

Das ZGS stellt den Promovierenden der Bergischen Universität eine Musterbetreuungsvereinbarung zur Verfügung, die sich an den Empfehlungen zur Erstellung von Betreuungsvereinbarungen der DFG orientiert. Wenn gewünscht, unterstützt das ZGS gerne die individuelle Ausgestaltung einer solchen Vereinbarung.

  • Eine Musterbetreuungsvereinbarung finden Sie hier.
  • Die Empfehlungen zur Erstellung von Betreuungsvereinbarungen der DFG finden Sie hier.
  • Die Empfehlungen "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" (DFG) finden Sie hier und hier.
  • Die Betreuungsvereinbarung des Instituts für Bildungsforschung in der School of Education der Bergischen Universität Wuppertal finden Sie hier.

Betreuungsvereinbarungen können vom Umfang sehr unterschiedlich sein. Sie sollten wenigstens (1) die Beteiligten, das (2) Thema der Dissertationsarbeit (ggf. Arbeitstitel), (3) die Zusage der bzw. des Promovierenden, regelmäßig über den Fortschritt des Promotionsvorhabens zu berichten und (4) umgekehrt die Zusage der bzw. des Betreuenden, sich regelmäßig über den Fortschritt des Promotionsvorhabens berichten zu lassen, enthalten.

Zusätzlich können Betreuungsvereinbarungen weitere Aspekte berücksichtigen. Hierzu zählen detaillierte Angaben zu Aufgaben und Pflichten von Promovierenden und Betreuenden, ein detaillierter Arbeits- und Zeitplan der Promotion, die Teilnahme an Weiterbildungen sowie Arbeitsbedingungen (Arbeitsplatz, Internetzugang, Laborzugang, sonstige Ressourcen).

Weitere Infos über #UniWuppertal: