Zentrum für Graduiertenstudien

Rückmeldung als Doktorand*in

Rückmeldung bis zum achten Semester

Bis zum einschließlich achten Semester des Promotionsstudiums erfolgt die Rückmeldung jeweils durch die fristgerechte Zahlung des Semesterbeitrags.
Hier finden Sie außerdem ein Merkblatt zur Rückmeldung als Promovent*in

Rückmeldung nach dem achten Semester

Gemäß § 4 Abs. 2 der zurzeit gültigen Einschreibungsordnung der BUW vom 18.05.2020 können Promovierende bis zum Ende des Semesters, in denen ihnen die Promotionsurkunde ausgehändigt wird, höchstens jedoch für acht Semester, als Promotionsstudierende eingeschrieben werden.

In Ausnahmefällen ist nach dem achten Semester eine Verlängerung der Immatrikulationsdauer um bis zu vier Semester möglich. Hierfür ist dem Studierendensekretariat spätestens bis zum Ablauf der entsprechenden Rückmeldefrist ein schriftlicher Nachweis des Erfordernisses der weiteren Einschreibung des*der Betreuer*in vorzulegen.

Das ZGS bietet ein Formular für die Einschreibung nach dem achten Semester an:

Eine Einschreibung als Doktorand*in über diesen Zeitraum von 12 Semestern hinaus setzt bei jeder Rückmeldung die Vorlage einer schriftlichen Stellungnahme (siehe unten) des zuständigen Promotionsausschusses voraus. Auch diese muss spätestens bis zum Ablauf der entsprechenden Rückmeldefrist im Studierendensekretariat vorgelegt werden.

Das ZGS bietet ein Formular für die Einschreibung nach dem zwölften Semester an:

Ausländische Promovierende, die ihren vorherigen Studienabschluss im Ausland erworben haben, müssen sowohl die Begründung des*der Betreuer*in (nach dem achten Semester) als auch die Stellungnahme des Promotionsausschusses (nach dem zwölften Semester) dem Internationalen Studierendensekretariat vorgelegen.