Zentrum für Graduiertenstudien

Während der Promotion sowie rund um die Verfahrenseröffnung

Auch viele weitere Themen und Arbeitsschritte, die nach dem Beginn der Promotion bzw. der Einschreibung in das Promotionsstudium anfallen, werden mit Hilfe des in StudiLöwe integrierten Doktorandenmanagementsystems HISinOne-DOC behandelt, insbesondere der „Antrag auf Verfahrenseröffnung“, den jede*r Doktorand*in vor dem erfolgreichen Abschluss der Promotion stellen muss.

Daher finden Sie hier Informationen zum Thema „Veränderungsmitteilungen“, „Antrag auf Verfahrenseröffnung“ und allem Weiteren, was „nach der Verfahrenseröffnung“ im Bereich Promotionsverwaltung zu beachten ist.

Bitte beachten Sie: Diese Informationen betreffen Sie nur, wenn sie sich zum oder nach dem SoSe 2026 zum ersten Mal in ein Promotionsstudium eingeschrieben haben (mit Ausnahme der Informationen zur Rückmeldung, welche für alle Promovierenden Gültigkeit haben).  

Rückmeldung

Bis zum einschließlich achten Semester des Promotionsstudiums erfolgt die Rückmeldung jeweils durch die fristgerechte Zahlung des Semesterbeitrags.

In Ausnahmefällen ist nach dem achten Semester eine Verlängerung der Immatrikulationsdauer um bis zu vier Semester möglich. Hierfür ist dem Studierendensekretariat spätestens bis zum Ablauf der entsprechenden Rückmeldefrist bislang ein schriftlicher Nachweis des Erfordernisses der weiteren Einschreibung des*der Betreuer*in vorzulegen.

Eine Einschreibung als Doktorand*in über diesen Zeitraum von 12 Semestern hinaus setzt bislang bei jeder Rückmeldung die Vorlage einer schriftlichen Stellungnahme des zuständigen Promotionsausschusses voraus. Auch diese muss spätestens bis zum Ablauf der entsprechenden Rückmeldefrist im Studierendensekretariat vorgelegt werden.

Weitere Informationen und Formale finden Sie hier.

Veränderungsmitteilungen

tba

Antrag auf Verfahrenseröffnung

tba