Zentrum für Graduiertenstudien

Einschreibung als Doktorand*in

Sie möchten sich zur Promotion an der BUW einschreiben?

Zur Anmeldung zur Immatrikulation (für das Sommersemester online ab dem 15. Dezember bis zum 15. April und für das Wintersemester ab dem 15. Mai bis zum 15. Oktober sowie in Ausnahmefällen, auf formlosen Antrag an das Studierendensekretariat, auch danach) füllen Sie bitte das hier zum Download bereitgestellte Formular aus und lassen es von Ihrem*Ihrer künftigen Promotionsbetreuer*in unterschreiben.

Fakultät 2 (Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften):

Formular zur Einschreibung

Fakultät 3 (Fakultät für Wirtschaftswissenschaften):

Formular zur Einschreibung *

*Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Einschreibung auf der Seite des Promotionsbüros der Schumpeter School of Business and Economics.

Fakultät 7 (Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik):

Formular zur Einschreibung (national)

Formular zur Einschreibung (international)

Fakultät 9 (School of Education/Institut für Bildungsforschung):

Formular zur Einschreibung

Für alle anderen Fakultäten:

für Bildungsinländer*innen

für Bildungsausländer*innen *

*Internationale Promotionsinteressierte füllen außerdem einen Antrag auf Zulassung aus und reichen diesen ebenfalls beim Internationalen Studierendensekretariat ein.

Wichtig ist dabei, dass Sie das Formular in Ihrer Fakultät stempeln lassen (die Unterschrift des Betreuers bzw. der Betreuerin allein oder ein anderer Stempel reichen nicht aus). Das ausgefüllte, unterschriebene und gestempelte Formular reichen Sie bitte zusammen mit den Unterlagen zur Einschreibung im Studierendensekretariat am Haupteingang Campus Grifflenberg oder im Internationalen Studierendensekretariat ein.

Externe Bewerber*innen, die ihren Abschluss an einer anderen Universität gemacht haben und nun an der BUW promovieren möchten, müssen sich zusätzlich online an der BUW einschreiben. Bitte achten Sie darauf, dass Sie zur Einschreibung neben dem oben bereitgestellten Formular weitere Unterlagen benötigen. Eine jeweils aktuelle Liste erhalten Sie am Ende der Online-Anmeldung bzw. (nach Abschaltung der Online-Anmeldung) mit Zusendung des Einschreibungsbogens.

Alle Unterlagen können dem Studierendensekretariat auf dem Postweg zugestellt werden. Ein persönliches Erscheinen ist für die Einschreibung nicht notwendig.

Semsterbeiträge
Bei der Einschreibung und danach vor Beginn jedes weiteren Semesters (Rückmeldung) wird der Semesterbeitrag fällig. Das Ende der Rückmeldefrist ist in der Regel der 15. Februar (Sommersemester) und der 15. August (Wintersemester). Bitte informieren Sie sich auf der Verwaltungsseite der BUW über die aktuellen Fristen. Information zum NRW-Semesterticket erhalten Sie hier.

Rückerstattung des Mobilitätsbeitrags
Eine Befreiung von Kosten hinsichtlich des Semestertickets kann beim Allgemeinen Studentenausschuss (AStA) beantragt werden. Weitere Informationen zum Semesterticket sowie zur Rückerstattung erhalten Sie unter www.asta.uni-wuppertal.de/.

Rückmeldung als Doktorand*in

Rückmeldung bis zum achten Semester

Bis zum einschließlich achten Semester des Promotionsstudiums erfolgt die Rückmeldung jeweils durch die fristgerechte Zahlung des Semesterbeitrags.
Hier finden Sie außerdem ein Merkblatt zur Rückmeldung als Promovent*in

Rückmeldung nach dem achten Semester

Gemäß § 4 Abs. 2 der zurzeit gültigen Einschreibungsordnung der BUW vom 18.05.2020 können Promovierende bis zum Ende des Semesters, in denen ihnen die Promotionsurkunde ausgehändigt wird, höchstens jedoch für acht Semester, als Promotionsstudierende eingeschrieben werden.

In Ausnahmefällen ist nach dem achten Semester eine Verlängerung der Immatrikulationsdauer um bis zu vier Semester möglich. Hierfür ist dem Studierendensekretariat spätestens bis zum Ablauf der entsprechenden Rückmeldefrist ein schriftlicher Nachweis des Erfordernisses der weiteren Einschreibung des*der Betreuer*in vorzulegen.

Das ZGS bietet ein Formular für die Einschreibung nach dem achten Semester an:

Eine Einschreibung als Doktorand*in über diesen Zeitraum von 12 Semestern hinaus setzt bei jeder Rückmeldung die Vorlage einer schriftlichen Stellungnahme (siehe unten) des zuständigen Promotionsausschusses voraus. Auch diese muss spätestens bis zum Ablauf der entsprechenden Rückmeldefrist im Studierendensekretariat vorgelegt werden.

Das ZGS bietet ein Formular für die Einschreibung nach dem zwölften Semester an:

Ausländische Promovierende, die ihren vorherigen Studienabschluss im Ausland erworben haben, müssen sowohl die Begründung des*der Betreuer*in (nach dem achten Semester) als auch die Stellungnahme des Promotionsausschusses (nach dem zwölften Semester) dem Internationalen Studierendensekretariat vorgelegen.

Weitere Infos über #UniWuppertal: