Zentrum für Graduiertenstudien

Förderung von Konferenzreisen

Grundsätze

  • Die Zuschüsse werden einkommensabhängig nach folgender Deckelung vergeben:
    Auslandsreisen:
    max. 600 Euro pro Person pro Jahr (50%-Stelle, Stipendium oder ohne Finanzierung) bzw. 450 Euro (75%-Stelle) bzw. 300 Euro (100%-Stelle) für Reisekosten und Tagungsgebühr
    Inlandsreisen:
    max. 200 Euro pro Person pro Jahr (50%-Stelle, Stipendium oder ohne Finanzierung) bzw. 150 Euro (75%-Stelle) bzw. 100 Euro (100%-Stelle) für Reisekosten und Tagungsgebühr
  • Bei Reisen ins In- und Ausland sind Einzelfallregelungen bei gesonderter Begründung der Notwendigkeit für den Erfolg des Dissertationsprojekts sowie Härtefallregelungen vorbehalten.
  • Konferenz- und Tagungsgebühren werden (bei Vorlage von Originalbelegen) im Rahmen der zugesagten Zuschüsse erstattet.
  • Reisekosten werden in Höhe einer Hin- und Rückfahrt mit der Deutschen Bahn unter Berücksichtigung des Firmenkundenrabatts erstattet. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Reisekostenstelle der BUW.
  • Unterkunftskosten werden nicht übernommen.
  • Materialkosten werden (bei Vorlage von Originalbelegen) im Rahmen der zugesagten Zuschüsse übernommen.
  • Sollten Sie an einer Konferenz u.ä. teilnehmen wollen, ohne selbst vorzutragen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
  • Stipendiaten sind angehalten, sich bei ihrer jeweiligen Stiftung um Reisegelder zu bewerben. Auch sollten sich Antragsteller vor ihrem Antrag beim ZGS bereits um andere Finanzierungsmöglichkeiten (durch den DAAD, die Fakultät, den/die Betreuer/in u.ä.) bemüht haben.

Für die Antragstellung zur Unterstützung von Vortrags- und Konferenzreisen verwenden Sie bitte das Formular, das Sie hier herunterladen können. Bitte senden Sie dieses Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den entsprechenden Anlagen ausschließlich in Papierform an das ZGS :

Antragsformular für Vortrags- und Konferenzreisen

Auskunft über die Kostenbeteiligung des Lehrstuhls/ Förderungswürdigkeit der Reise

Die Entscheidungen der Zentrumsleitung über die Förderung eines Antrags erfolgen auf Grundlage dieser Grundsätze und nach Einzelfallprüfung.

Die Bewilligung ist an die Verpflichtung geknüpft, ein Mitgliedsprofil auf der ZGS-Homepage auszufüllen und das ZGS bei seiner Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen – etwa durch das Verfassen eines Konferenzberichts mit Foto für die ZGS-Homepage.

Eine Kostenerstattung (bei Vortrags- und Konferenzreisen) kann nur gegen Originalbelege erfolgen, die spätestens vier Wochen nach Abschluss der Vortrags- und Konferenzreise zusammen mit dem Bericht im ZGS einzureichen sind.

Für Rückfragen steht Frau Jansen gern immer zu den rechts angegebenen Sprechzeiten zur Verfügung (Tel.: 0202 439-2702; E-Mail: zgs[at]uni-wuppertal.de).

Weitere Infos über #UniWuppertal: